Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert das BVA die Frage, ob die Flexibilität von Rahmenvereinbarungen auch die Lieferung an einen anderen Ort erfasst. Wann endet eine solche Vereinbarung und wie funktioniert eine Rückabwicklung des Vertrages bei bereits verabreichten Impfstoffen?
Rechtsgrundlagen: § 150 BVergG; § 151 Abs 1 BVergG; § 334 BVergG

