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Mindestanzahl für die zweite Stufe des Vergabeverfahrens

VergaberechtJudikaturMag. Hubert Reisner, BVA (Bearbeitung)RPA (Index) 2012/55RPA (Index) 2012, 239 Heft 4 v. 1.8.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz stellt in entschiedener Sache fest, ob das Vergabeverfahren auch fortgeführt werden kann, wenn die Mindestanzahl geeigneter Bieter nicht erreicht wird.

Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 4 BVergG

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