Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob ein Feststellungsantrag als subsidiärer Rechtsbehelf auch dann noch möglich ist, wenn ein Nachprüfungsantrag zurückgezogen wurde. Ist auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich?
Rechtsgrundlagen: § 33 WVRG 2007; § 35 WVRG 2007; § 332 BVergG

