Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, wie sich die zeitliche Diskrepanz zwischen Vorliegen der Leistungsfähigkeit und die tatsächliche Verfügbarkeit von Mitteln im Vergabeverfahren auswirkt.
Rechtsgrundlagen: § 141 BVergG; § 75 BVergG

