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Zivilgericht an Rechtsansicht der Nachprüfungsbehörde gebunden

VergaberechtJudikaturMag. Robert Ertl, RARPA (Index) 2012, 136 - 140 Heft 3 v. 1.6.2012

§ 341 BVergG; § 184 BVergG 2002

Der erkennende Senat stellt im Rahmen seiner Entscheidungsfindung klar, dass ein Feststellungsbescheid im Nachprüfungsverfahren als Bescheid nach § 184 BVergG 2002 ausreicht, um Schadenersatz geltend zu machen, ohne dass es eines weiteren Feststellungsantrags bedarf.

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