§ 58 VwGG
Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob Kostenersatz gebührt, wenn gegen eine Einrichtung der Stadt Wien vorgegangen wird.
VwGH 2006/04/0056
§ 58 VwGG
Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob Kostenersatz gebührt, wenn gegen eine Einrichtung der Stadt Wien vorgegangen wird.
VwGH 2006/04/0056
