§ 52 Abs 5 Z 1 BVergG 2002; § 98 BVergG 2002
In Hinblick auf den Nachweis der Leistungsfähigkeit geht die erkennende Instanz mit ihrer Entscheidung der Frage auf den Grund, ob diese Voraussetzung bereits im Zeitpunkt der Angebotseröffnung vorliegen muss.

