Zusammenfassung: Der VwGH widmet sich mit seiner Entscheidung unter anderem der Frage, ob es in Bezug auf die Fristenberechnung bei der Einleitung des Feststellungsverfahrens auf die Kenntnis der einen Vergabeverstoß bestätigenden Entscheidung ankommt. Kann unter Umständen das Zuwarten auf die Entscheidung eines Höchstgerichtes geboten sein?
Rechtsgrundlagen: § 331 BVergG; § 332 Abs 2 BVergG; § 35 Abs 1 VwGG

