Zusammenfassung: Im Rahmen entschiedener Sache thematisiert das BVA vorwiegend schriftliche Stellungnahmen iZm der vertieften Angebotsprüfung, die Prüfungskompetenz des BVA an sich sowie die Begründungspflicht von Auftraggeberentscheidungen.
Rechtsgrundlagen: § 122 BVergG

