Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hat die Frage zum Inhalt, ob eine Gewichtung von Leitlinien zum Zweck der Vergleichbarkeit von Subkriterien unter Beachtung der Nachvollziehbarkeit einer Bewertung notwendig ist.
Rechtsgrundlagen: § 19 BVergG; § 160 BVergG

