Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte die Frage zum Inhalt, ob auch im Falle einer Verfahrensumwandlung dieselben BVA-Mitglieder zur Entscheidung berufen sind. Darf sich die Senatszusammensetzung ändern?
Rechtsgrundlagen: § 331 BVergG
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte die Frage zum Inhalt, ob auch im Falle einer Verfahrensumwandlung dieselben BVA-Mitglieder zur Entscheidung berufen sind. Darf sich die Senatszusammensetzung ändern?
Rechtsgrundlagen: § 331 BVergG
