RL 92/50/EG ; Art 97 Haushaltsordnung EG; Art 138 DurchführungsVO zu Haushaltsordnung EG
Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung C-252/10 P des EuGH vom 21.7.2011 hingewiesen, welche sich mit der Notwendigkeit der Festlegung von Zuschlagskriterien und der vorherigen Bekanntgabe von Subkriterien zum Zweck der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz befasst.

