Im vorliegenden Beitrag stellt der Autor die EuGH-Entscheidung C-306/08 vom 26.5.2011 dar, welche sich mit der Durchführung von Projekten zur Stadtentwicklungen im Hinblick auf das Vergaberecht befasst, wobei insbesondere die Frage im Vordergrund steht, welche Leistungen unter die Ausschreibungspflicht fallen.

