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Nebenrechte des Gewerbetreibenden regeln die Ausübung des Gewerbes und nicht die Befugnis

GewerberechtJudikaturMag. Hubert Reisner, Senatsvorsitzender des BundesvergabeamtsRPA (Index) 2011/79RPA (Index) 2011, 296 Heft 5 v. 1.10.2011

§ 32 GewO; § 367 GewO; § 69 BVergG

Im vorliegenden Beitrag wird auf die VwGH-Entscheidung 2009/04/0018 vom 21.3.2011 hingewiesen, welche unter anderem die Frage der Auslegung der Eignung von Fachkräften, welcher sich der Gewerbetreibende bedienen kann, zum Gegenstand hat.

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