Im vorliegenden Beitrag wird auf die VwGH-Entscheidung AW 2011/04/0018 vom 15.4.2011 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, welche Auswirkung die aufschiebende Wirkung auf die Zuschlagsentscheidung hat.
VwGH 2011/04/0018; VwGH 2006/04/0005; VwGH 2007/04/0028

