Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich das BVA der Ausscheidung eines Angebots iZm dem Zuwiderlaufen gegen ein Knock-Out-Kriterium zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich das BVA der Ausscheidung eines Angebots iZm dem Zuwiderlaufen gegen ein Knock-Out-Kriterium zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG
Schlagwörter:
