Zusammenfassung: In entschiedener Sache geht das BVA der Frage nach, ob die Nichterfüllung eines Knock-Out-Kriteriums in den Ausschreibungsunterlagen einer Mängelbehebung zugänglich ist.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG
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Zusammenfassung: In entschiedener Sache geht das BVA der Frage nach, ob die Nichterfüllung eines Knock-Out-Kriteriums in den Ausschreibungsunterlagen einer Mängelbehebung zugänglich ist.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG
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