§ 320 BVergG; § 328 BVergG; § 329 BVergG
Mit seiner Entscheidung wendet sich der VwGH in entschiedener Sache in Hinblick auf die Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung der Frage zu, ob ein Schaden bereits dann droht, wenn der Bieter gezwungen ist, an einem potentiell rechtswidrigen Ausschreibungs- und Vergabeprozess zu partizipieren.

