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Kein Wiederaufleben der einstweiligen Verfügung bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2011/43RPA (Index) 2011, 167 Heft 3 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung erläutert der VwGH, dass eine - mit dem angefochtenen Bescheid außer Kraft getretene - einstweilige Verfügung bei Gewährung der aufschiebenden Wirkung nicht wieder in Kraft treten kann - gleiches gilt bei der Aufhebung des angefochtenen Bescheides.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 VwGG

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