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OGH: Verwendungsanspruch wegen Aneignung fremder Planungsleistungen verjährt in 30 Jahren

ZivilrechtJudikaturDr. Raimund Madl, RARPA (Index) 2011, 83 - 86 Heft 2 v. 1.4.2011

§ 90 Abs 1 UrhG; § 1486 ABGB; § 1041 ABGB

In Hinblick auf die Verjährung von architektonischen Planungsleistungen iZm der Auslobung eines zweistufigen internationalen Realisierungswettbewerbs für die städtebauliche Konzeption eines Flughafens hatte sich das erkennende Gericht in vorliegender Sache mit der Verjährung von Ansprüchen auseinanderzusetzen.

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