§ 90 Abs 1 UrhG
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Verjährung von Ansprüchen eines Architekten aus einem Vertrag über Planungsleistungen und der Frage, ob diesem für seine gestalterische Arbeit Urheberrechtsschutz zukommt, der diesen Sachverhalt beeinträchtigen könnte.

