Zusammenfassung: In gegenständlicher Sache widmet sich das BVA der Frage, welche Fassung des BVergG in concreto auf den einschlägigen Sachverhalt anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 345 Abs 13 Z 2 BVergG
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Zusammenfassung: In gegenständlicher Sache widmet sich das BVA der Frage, welche Fassung des BVergG in concreto auf den einschlägigen Sachverhalt anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 345 Abs 13 Z 2 BVergG
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