Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich das BVA mit der Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung iZm der Zurückziehung eines Nachprüfungsantrages zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 4 BVergG
Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich das BVA mit der Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung iZm der Zurückziehung eines Nachprüfungsantrages zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 4 BVergG
