Zusammenfassung: In gegenständlicher Sache war fraglich, ob die Rechenfehlerregel auch bei Bieterlücken analog anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 126 Abs 4 BVergG; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG
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Zusammenfassung: In gegenständlicher Sache war fraglich, ob die Rechenfehlerregel auch bei Bieterlücken analog anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 126 Abs 4 BVergG; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG
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