§ 131 BVergG
Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung stellt der VwGH fest, unter welchen Voraussetzungen trotz Begründungsmängeln eine Entscheidung wirksam ist.
VwGH 8.10.2010, 2006/04/0173
§ 131 BVergG
Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung stellt der VwGH fest, unter welchen Voraussetzungen trotz Begründungsmängeln eine Entscheidung wirksam ist.
VwGH 8.10.2010, 2006/04/0173
