Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage klärend, ob Gebührenersatz auch im Falle des Widerrufs einer Entscheidung gebührt.
Rechtsgrundlagen: § 319 Abs 1 BVergG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage klärend, ob Gebührenersatz auch im Falle des Widerrufs einer Entscheidung gebührt.
Rechtsgrundlagen: § 319 Abs 1 BVergG
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