§ 96 Abs 1 BVergG 2006; § 97 BVergG 2006
In verfahrensgegenständlicher Sache hatte sich der VwGH der Frage zu widmen, inwiefern bei der Ausschreibung von Rahmenverträgen für künftige Reparaturleistungen auch Arbeiten erfasst werden, die von der Ausschreibung noch nicht umschrieben wurden.

