§ 24 Abs 1 BVergG 2006; § 79 Abs 3 BVergG 2006; § 97 BVergG 2006
Mit seiner Entscheidung hatte sich das erkennende Gericht mit der Zulässigkeit der Zusammenfassung von heterogenen Leistungen im Preisaufschlagsverfahren und im Preisnachlassverfahren zu beschäftigen. Wie weit darf eine solche Zusammenfassung im Lichte der Zumutbarkeit eines Risikos für den Bieter gehen?

