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Sozialversicherungsträger können Dritte bei der Entlohnung des Dienstleistungskonzessionärs sein

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2010/30RPA (Index) 2010, 294 Heft 5 v. 1.11.2010

Art 1 Abs 9 RL 2004/18/EG

Generalanwalt Mazak stellt in seinem Schlussantrag fest, dass in seinen Augen Sozialversicherungsträger als öffentliche Auftraggeber auch Dritte betreffend die Entlohnung des Dienstleistungskonzessionärs sein können.

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