Art 1 Abs 2 lit a RL 2004/18/EG ; Art 1 Abs 2 lit d RL 2004/18/EG ; Art 1 Abs 4 RL 2004/18/EG
Mit seinem Schlussantrag äußert sich Generalanwalt Mazak differenzierend zu den Begriffsbildern Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession. Wie sehr beeinflusst das Fehlen einer unmittelbaren Vergütung die Unterscheidung im konkreten Fall?

