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VwGH: Umfang sonstiger Rechte von Gewerbetreibenden

VergaberechtJudikaturMag. Thomas Kurz, RARPA (Index) 2010, 193 - 196 Heft 4 v. 1.9.2010

§ 32 Abs 1 Z 1 GewO 1994

In vorliegender Sache war im Lichte des § 32 Abs 1 Z 1 GewO strittig, ob ein Baumeister befugtermaßen Nebenleistungen anderer Gewerbe im Ausmaß von 6,43% der Angebotssumme als "Leistungen im geringen Umfang" erbringen darf. Entscheidet die Behörde rechtsrichtig, sodass bei Erbringung wesentlicher Leistungsteile der prozentuelle Anteil unbeachtlich ist?

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