Vorliegendes Judikat hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es zu einem neuen Vergabeverfahren kommen muss, wenn sich auf Seiten des Subunternehmers einer Dienstleistungskonzession Änderungen ergeben. Darüber hinaus waren sowohl das gemeinschaftsrechtliche Transparenzgebot als auch der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot Gegenstand der Entscheidung.

