Zusammenfassung: Das BVA hat mit seiner Entscheidung eindeutig ausgesagt, dass eine Zuschlagserteilung mangels Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung nichtig ist, und zwar ex tunc.
Rechtsgrundlagen: § 132 Abs 2 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA hat mit seiner Entscheidung eindeutig ausgesagt, dass eine Zuschlagserteilung mangels Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung nichtig ist, und zwar ex tunc.
Rechtsgrundlagen: § 132 Abs 2 BVergG 2006
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