Zusammenfassung: In Hinblick auf vorliegenden Sachverhalt war die Frage einer Antwort zuzuführen, ob der unionsrechtliche Transparenzgrundsatz im Vergabeverfahren auch hinsichtlich nichtprioritärer Dienstleistungen anwendbar ist.
Rechtsgrundlagen: Art 21 RL 2004/18/EG

