Der EuGH prüfte, ob der Geltungsbereich der Vergaberichtlinien auch die Rahmenvereinbarungen für Pensionskassen umfassen, obwohl diese die Bedingungen für Versicherungsverhältnisse feststellen.
Der EuGH prüfte, ob der Geltungsbereich der Vergaberichtlinien auch die Rahmenvereinbarungen für Pensionskassen umfassen, obwohl diese die Bedingungen für Versicherungsverhältnisse feststellen.
