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Fehlen der Bankerklärung ist ein behebbarer Mangel

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2010/15RPA (Index) 2010, 168 Heft 3 v. 1.6.2010

§ 52 Abs 5 Z 1 BVergG 2002; § 56 Abs 1 BVergG 2002; § 98 Z 8 BVergG 2002

Der VwGH prüfte, ob das Fehlen der Bankerklärung einen behebbaren Mangel darstellt.

VwGH 24.2.2010, 2005/04/0253

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