Das EuG prüfte, ob in den Angaben der Kommission die Gründe für die Zuschlagsentscheidung hinreichend klar und eindeutig zum Ausdruck kommen.
EuG 11.5.2010, T-121/08
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Das EuG prüfte, ob in den Angaben der Kommission die Gründe für die Zuschlagsentscheidung hinreichend klar und eindeutig zum Ausdruck kommen.
EuG 11.5.2010, T-121/08
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