Zusammenfassung: Der EuGH prüfte, ob ein konkurrierendes Angebot automatisch ausgeschieden werden muss, wenn dieses von einem Unternehmen und eines festen Konsortiums stammt. Weiters ging er der Frage nach, wie ein Ausscheiden angesichts des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu beurteilen ist, wenn dieses durch eine nationale Regelung vorgesehen ist.
Rechtsgrundlagen: Art 46 EG; Art 49 EG

