Zusammenfassung: Der UVS Burgenland prüfte, ob ein Angebot bereits auszuscheiden ist, wenn dieses österreichischem Recht widerspricht und welche Folgen dies für das Vergabeverfahren haben kann.
Rechtsgrundlagen: § 7 BgldVergRSG; § 19 Abs 1 BVergG; § 129 Abs 1 BVerG; § 21 Abs 3 ZTG

