Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG ; Art 2 Abs 1 RL 89/665/EWG ; Art 1 Abs 1 RL 92/13/EWG ; Art 2 Abs 1 RL 92/13/EWG
In vorliegender Sache war die Frage einer Klärung zuzuführen, ob durch reine Verwaltungspraxis der Pflicht der Mitgliedsstaaten, nämlich Richtlinien umzusetzen, genüge getan wird.

