Art 226 EG
Fraglich war in gegenständlicher Sache die Wirkung von Vorabentscheidungsurteilen. Von welchem Zeitpunkt an gilt ein Vorabentscheidungsurteil als wirksam und feststellend? Ist ein solches Urteil dazu geeignet, Recht zu "schaffen"?
EuGH 23.12.2009, C-455/08

