Zusammenfassung: In vorliegender Rechtssache hatte sich das BVA mit der vermeintlich rechtswidrigen Aufteilung gleichartiger Aufträge zu befassen und die zeitgerechte Nennung eines Subunternehmers zu thematisieren.
Rechtsgrundlagen: § 22 BVergG; § 269 Abs 1 Z 2 BVergG
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