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Rettungsdienste gehören nicht zur Ausübung öffentlicher Gewalt

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2010/1RPA (Index) 2010, 33 - 34 Heft 1 v. 1.2.2010

Art 45 EG

In vorliegender Sache hat der EuGH zu klären ob der Ansicht zu folgen ist, dass Rettungsdienste nicht als zur Ausübung öffentlicher Gewalt gehörig anzusehen sind. Ist konsequent die Bereichsausnahme des Art. 45 EG anzuwenden?

EuGH 11.2.2010, C-160/08

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