In vorliegender Rechtssache war eine öffentliche Auftragsvergabe unter Rücksichtnahme auf den Anwendungsvorrang des Sekundärrechts im Lichte des Diskriminierungsverbotes und der Niederlassungs- sowie der Dienstleistungsfreiheit zu klären. Kann die Kommission einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot im Falle vollharmonisierter Rechtsakte rügen?

