§ 85 Abs 2 VfGG; § 85 Abs 4 VfGG
Der VfGH beschäftigte sich mit den Kriterien für das Vorliegen eines unverhältnismäßigen Nachteils und in wie weit dieser in einem Beschwerdeverfahren konkret dargestellt werden muß.
VfGH 19.12.2008, B 1612/08
§ 85 Abs 2 VfGG; § 85 Abs 4 VfGG
Der VfGH beschäftigte sich mit den Kriterien für das Vorliegen eines unverhältnismäßigen Nachteils und in wie weit dieser in einem Beschwerdeverfahren konkret dargestellt werden muß.
VfGH 19.12.2008, B 1612/08
