Zusammenfassung: Geprüft wurde in dem Fall, ob Landkreise über die Stadtreinigung in Hamburg eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über ihre eigene Dienststellen und ob die Stadtreinigung Hamburg ihre Tätigkeiten im Wesentlichen mit den Landkreisen realisieren.
Rechtsgrundlagen: Art 1 Buchst b RL 92/50/EWG

