Zusammenfassung: Kann sich ein Bieter auf die Leistungsfähigkeit eines Subunternehmers berufen, auch wenn er nicht über dessen Mittel tatsächlich verfügen kann? Wann ist für einen Bieter eine nachweisliche Verfügungsmöglichkeit der Subunternehmerleistungen gegeben?
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 3 VergG

