Zusammenfassung: Das BVA äußerte sich in dieser Entscheidung ua zur Frage der Zulässigkeit der Verhandlung über Angebotsänderungen im offenen Verfahren.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG; § 101 Abs 4 BVergG
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Zusammenfassung: Das BVA äußerte sich in dieser Entscheidung ua zur Frage der Zulässigkeit der Verhandlung über Angebotsänderungen im offenen Verfahren.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG; § 101 Abs 4 BVergG
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