Zusammenfassung: GA Mazak äußerte sich in seinen SA in der Rs C-300/07, Hans & Christophorus Oymanns ua dazu, welche Merkmale für eine Dienstleistungskonzession charakteristisch sind. Mazak hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine zwischen einer Krankenkasse und einem Leistungserbringer geschlossene Vereinbarung als Dienstleistungskonzession oder als Rahmenvereinbarung einzustufen ist.

