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Die Ausschreibung ist in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb nicht gesondert anfechtbar

VergaberechtJudikaturMichael Etlinger, Hubert ReisnerRPA (Index) 2008/53RPA (Index) 2008, 340 - 341 Heft 6 v. 1.12.2008

Zusammenfassung: Es wird festgestellt, dass eine Ausschreibung in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb nicht gesondert anfechtbar ist.

Rechtsgrundlagen: § 2 Z 16 BVergG 2006; § 3 Abs 2 TVergNG 2006

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